Download Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket

Für Kinder und Schüler/innen aus Haushalten, die

  • - Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II),
  • - Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),
  • - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

erhalten, werden auf Antrag ab 2011 folgende Sachleistungen zur Bildung und Teilhabe
gewährt:

  • - Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten - beide Leistungen gelten auch
    für Kindertageseinrichtungen, also Kindertagesstätten,- Krippen,- Horte-
  • - Schulbedarf
  • - Schülerbeförderung
  • - Lernförderung
  • - Mittagessen in Schule und in Kindertageseinrichtungen
  • - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 

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